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Die Wohn-Riester-Vielfalt

Mit Wohn-Riester1 noch schneller Wohnwünsche umsetzen – das kriegen wir gemeinsam hin

LBS-Bausparen mit Wohn-Riester bringt viele Möglichkeiten, Wünsche rund ums Wohnen noch schneller zu verwirklichen. Schauen Sie selbst, wie Bausparerinnen und Bausparer die staatliche Förderung zur Altersvorsorge für sich nutzen2.

Ihr nächster Schritt

Mit Wohn-Riester durchstarten. Das kriegen wir gemeinsam hin.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

Der Anspruch besteht für alle, die in der inländischen gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind, sowie für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Landwirtinnen und Landwirte.

Überblick

Ein gutes Gefühl – jetzt und in Zukunft

Für Ihre Baufinanzierung

Nutzen Sie Wohn-Riester, um Ihr selbst genutztes Eigen­heim zu kaufen oder zu bauen.

Für den alters­gerechten Umbau

Bauen Sie Barrieren ab – damit Sie sich lange in Ihrem Zuhause wohl­fühlen.

Zur Umschuldung

Mit einem Riester-geförderten Bau­spar­vertrag können Sie alle Kredite umschulden, mit denen Sie Ihr Eigen­heim gekauft oder gebaut haben.

Der Staat fördert

Mit staatlichen Prämien kommen Sie schnell ans Ziel.

Steuern sparen

Setzen Sie die Spar­beträge auf Ihren Riester-Bau­spar­vertrag steuerlich ab.

Fit für die Energiewende

Ab 2024 können Sie Wohn-Riester auch für die energetische Modernisierung Ihres Zuhauses einsetzen.

Wohn-Riester1 einfach erklärt

Mit Wohn-Riester können alle ihren Wohn­träumen näher kommen. Die staatliche Förderung zur Unterstützung der Alters­vorsorge unterliegt keinen Einkommens­grenzen und kann für Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Auch der barriere­freie Umbau der eigenen vier Wände ist mit der Riester-Förderung möglich. Und ab 2024 kann die Riester-Förderung auch für energetische Sanierung genutzt werden. Mit Wohn-Riester und LBS-Bausparen bilden Sie mehr Eigenkapital und zahlen Ihre Finanzierung noch schneller zurück.

Wohn-Riester – so viel Geld gibt’s vom Staat

  • Bausparerinnen und Bausparer mit Riester-Vertrag erhalten jährlich eine Zulage bis zu 175 Euro1.
  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartner können 350 Euro Förderung1 bekommen.
  • Zulagen für Kinder bis zu 300 Euro1 möglich
  • Für alle unter 25 Jahren, die einen Riester-Bauspar­vertrag abschließen, gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro1.

1 Die Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro je förder­berechtigte Person, die Kinderzulage je Kind 185 Euro und für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro.
2 ein Kind ab 2008 geboren
3 zwei Kinder ab 2008 geboren
4 ein Kind vor 2008 und zwei Kinder ab 2008 geboren
Eheleute/eingetragene Lebenspartner und eingetragene Lebens­partnerinnen mit jeweils eigenem Riester-Vertrag

Wohn-Riester-Sparen1: Ablauf im Detail

Ansparphase

Sie zahlen monatliche Sparraten auf einen LBS-Wohn-Riester-Bausparvertrag ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindest­guthaben erreicht ist. Hier können Sie durch LBS-Bausparen mit Wohn-Riester von Zulagen profitieren. Sie beantragen einfach jährlich die Riester-Zulage, die Ihrem Bauspar­konto gutgeschrieben wird. Zusätzlich können Sie Ihre Spar­beiträge als Sonder­ausgaben in Ihrer Einkommen­steuererklärung geltend machen und sich so gegebenenfalls Steuer­vorteile sichern. Davon profitieren Menschen mit hohem Einkommen besonders.

Zuteilung

Bevor Ihre Bauspar­summe ausgezahlt werden kann, werden neben dem Mindest­guthaben noch weitere Faktoren berücksichtigt: monatliche Spar­raten, angefallene Zinsen, die Vertrags­laufzeit.

Darlehens- und Tilgungsphase

Nach der Zuteilung Ihrer Bauspar­summe (gespartes Guthaben inklusive angefallener Zinsen, Zulagen und Bauspar­darlehen) können Sie loslegen. Auch beim Tilgen können Sie durch LBS-Riester-Bausparen1 von Zulagen profitieren. Sonder­tilgungen sind dabei jederzeit möglich.

Sofort finanzieren

Wenn Sie Ihren Immobilien­traum sofort umsetzen wollen, können Sie einen LBS-Bausparvertrag mit Wohn-Riester in Verbindung mit einem Vorfinanzierungs­kredit nutzen.

Ihr nächster Schritt

Mit Wohn-Riester durchstarten. Das kriegen wir gemeinsam hin.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

Staatliche Förderungen

Mit den Vorteilen von LBS-Bausparen durchstarten

Mit LBS-Bausparen von vielen Vorteilen und staatlichen Förderungen profitieren.

Wohnungsbauprämie1​

Für Ihre eigenen Einzahlungen bis zu 700 Euro/1.400 Euro pro Jahr erhalten Sie 10 Prozent Wohnungs­bau­prämie vom Staat.

Vermögenswirksame Leistungen

Nutzen Sie bis zu 480 Euro zusätzlich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

Arbeitnehmer­sparzulage1

Auf die eingezahlten vermögens­wirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin gibt es 9 Prozent Zulagen vom Staat obendrauf.

LBS: Die Zuhause-Möglichmacher

Zuverlässig an Ihrer Seite​​

Die erfahrenen Finanzierungs- und Immo­bilien­profis der LBS und der Sparkasse sind immer an Ihrer Seite.​

Volle Förderung​​

Die LBS kümmert sich um alles – inklusive der besten Förderung1. ​

Alles aus einer Hand​

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Ihre Anliegen.​

Ihr nächster Schritt

Mit Wohn-Riester durchstarten. Das kriegen wir gemeinsam hin.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

Kriegen wir hin

Eine Altersvorsorge, von der Sie heute schon profitieren. Kriegen wir gemeinsam hin.

Die Expertinnen und Experten Ihrer LBS und Sparkasse prüfen gern alle Ihre Förder­möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung. So können Sie sich die vollen Zulagen1 vom Staat sichern.

Ihr nächster Schritt

Mit Wohn-Riester durchstarten. Das kriegen wir gemeinsam hin.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Wohn-Riester?

Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung für die private Alters­vorsorge. Der Staat unterstützt Sie beim Kauf, Bau oder beim alters­gerechten Umbau oder bei der energetischen Sanierung Ihrer selbst­ genutzten Immobilie. 2008 wurde die Riester-Förderung als eine Art Eigenheim­rente eingeführt. Ziel ist, dass Sie im Alter mietfrei wohnen können.

Habe ich Anspruch auf Wohn-Riester?

Sie haben einen Wohn-Riester-Anspruch, wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der die Förderung erhalten kann. Dies ist in § 79 des Einkommen­steuergesetzes (EStG) in Kombination mit § 10a Absatz 1 EStG geregelt. Dazu gehören:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Richterinnen und Richter,
  • Soldatinnen und Soldaten,
  • Amtsträgerinnen und Amtsträger.

Tipp: Selbstständige können von Wohn-Riester profitieren, wenn sie in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen, wie zum Beispiel Künstlerinnen und Künstler, die Abgaben an die Künstler­sozialkasse leisten.

Was kann ich mit Wohn-Riester machen?

Sie interessieren sich für Wohn-Riester? Perfekt! Die sogenannte Eigenheim­rente können Sie nutzen, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen, Ihr Wohn­eigentum barrierearm umzubauen oder ab 2024 energetisch zu sanieren.

Wie wird mein Wohn-Riester-Vertrag gefördert?

Wesentlicher Vorteil: Beim Wohn-Riester-Vertrag gibt es keine Einkommens­obergrenze. Sichern Sie sich die volle Förderung der staatlichen Riester-Zulagen und zahlen Sie vier Prozent Ihres Brutto­einkommens (sozialversicherungs­pflichtiges Vorjahres­einkommen) jährlich in Ihren Wohn-Riester-Vertrag ein.

Das Beste daran: Mit den Riester-Zulagen als Extra­tilgung verkürzt sich die Laufzeit Ihres Bauspar­darlehens und Sie sparen Darlehens­zinsen.

Wie viel Wohn-Riester-Förderung gibt es?

Es gibt jährlich bis zu:

  • 175 Euro Grundzulage,
  • 185 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind (vor 2008 geboren),
  • 300 Euro Kinderzulage pro kindergeld­berechtigtem Kind (ab 2008 geboren).

Tipp: Wenn Sie zu Beginn Ihres ersten Beitrags­jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie noch 200 Euro Berufs­einsteiger-Bonus einmalig dazu.

Muss ich Wohn-Riester versteuern?

Im Gegensatz zu anderen Riester-Verträgen erhalten Sie beim Wohn-Riester im Alter keine direkten Leistungen wie etwa eine monatliche Rente. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie eine selbst genutzte Immobilie besitzen und mietfrei wohnen. Um im Vergleich zu anderen Förder­varianten eine ähnliche Besteuerung zu erreichen, wurde das sogenannte Wohnförderkonto entwickelt.

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem alle jährlich geförderten1 Tilgungen und Zulagen vermerkt werden, maximal 2.100 Euro jährlich. Diese Leistungen werden bis zum Beginn der Auszahlungs­phase rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Das ist eine Vergütung dafür, dass Sie die geförderte Immobilie bereits selbst nutzen und von ihrer Wertsteigerung profitieren. Mit Beginn der Auszahlungs­phase müssen Sie dann das angesammelte Guthaben versteuern. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie zahlen Ihre Steuerschuld komplett bei Beginn der Auszahlungs­phase und erhalten einen Nachlass von 30 Prozent oder
  • Sie versteuern jährlich einen Teil des Wohnförder­kontos bis zu Ihrem 85. Lebensjahr. Beispiel: Wenn Sie mit 67 Jahren in Rente gehen, müssen Sie ein Achtzehntel des Wohnförderkontos jährlich versteuern.

Und schließlich können Sie Ihre Einzahlungen bis 2.100 Euro steuerlich als Sonder­ausgaben geltend machen.

Kann ich mir den Wohn-Riester-Vertrag vor Vertragsende auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Kapital­auszahlung ist bei der Riester­-Rente möglich, wenn Sie das Geld für Ihre selbst genutzte Wohn­immobilie investieren. So können Sie die staatlichen Zulagen1 trotz Auszahlung behalten.

Wann muss ich mein Wohn-Riester-Darlehen zurückzahlen?

Wenn Sie mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag Ihr selbst genutztes Wohneigentum finanziert haben, müssen Sie das geförderte1 Darlehen spätestens mit 68 Jahren vollständig zurückgezahlt haben.

Wann bin ich für Wohn-Riester mittelbar zulageberechtigt?

Sie sind mittelbar zulageberechtigt, wenn Ihre berufstätige Ehepartnerin/Ihr berufstätiger Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner zum begünstigten Personenkreis gehört und daher unmittelbar zulageberechtigt ist (§79 Satz 2 EStG).

Wichtig: Sie und Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner müssen jeweils einen eigenen Riester-Vertrag auf ihren/seinen Namen abgeschlossen und die/der mittelbar Begünstigte muss mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr in den eigenen Vertrag eingezahlt haben. Auch hier belohnt der Staat und zahlt ebenfalls eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

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