Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jede Tierhalterinnen und Tierhalter viel Verantwortung mit sich. Als Tierhalterinnen und Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadensfall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vierbeiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Sie können zwischen 5 oder 10 Millionen Euro wählen, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden gut abzudecken.
Ideal abgesichert auch auf Reisen: Versicherungsschutz gilt weltweit. In Europa bis 5 Jahre und außerhalb Europas 1 Jahr.
Tierhalterinnen und Tierhalter sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Tier spazieren geht oder auf Ihrem Pferd reitet.
In Niedersachsen sind Sie als Hundehalterin oder Hundehalter dazu gesetzlich verpflichtet, für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer keine Versicherung hat, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Mit der praktischen Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat der VGH können Sie bequem den Versicherungsschutz für Ihren Hund nachweisen — etwa bei Kontrollen durch die Polizei oder das Ordnungsamt.
Pferde sind kraftvolle, schöne Tiere. Mit ihrer Kraft können sie aber auch große Schäden verursachen. Verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, haften Sie als Besitzer — und das unbegrenzt und in voller Höhe. Umfassende Leistungen in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung grenzen das finanzielle Risiko für Sie als Pferdehalter ein.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Hundehalterinnen und Hundehalter haften für ihren Vierbeiner — und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen.
Günstige Versicherung bei hohen Deckungssummen von 5 oder 10 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Hundeversicherung gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt — in Europa bis zu fünf Jahren und bis zu einem Jahr weltweit.
Auch bei Mietsachschäden greift die Hundehaftpflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohnräume und sonstige privat gemietete Räume.
Für Ihren Hund müssen Sie in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hundehalterin oder Hundehalter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz sinnvoll, denn wie schnell kann etwas passieren und wie schnell gehen entstandene Schäden richtig ins Geld.
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadensfall darauf verlassen, dass die Hundehaftpflicht die finanziellen Folgen auffängt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, steht die VGH Ihnen zur Seite: Die VGH prüft für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehrt die VGH für Sie ab — sogar vor Gericht. Mit der Hundeversicherung sind Sie also bestens gerüstet für den Fall der „Felle“.
Beitrag pro Monat | ab 4,36 Euro* |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 oder 10 Mio. Euro |
Abwehr unberechtigter Ansprüche | |
Hundehalter und Tierhüter sind automatisch mitversichert |
|
Vorübergehende Auslandsaufenthalte | |
Welpen sind mitversichert | |
Schutz bei Mietschäden | |
Führen ohne Leine |
* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungsbeginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit; Versicherungssumme 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Selbstbehalt: 250 Euro
Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere — aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personenschäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind mit einer Versicherungssumme von 5 oder 10 Millionen Euro abgedeckt.
Die Versicherung enthält Leistungen für Flurschäden, Mietsachschäden an Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien.
Ihr Pferd ist bei Reitturnieren abgesichert. Fohlen und Jungtiere sind bis zum dritten Lebensjahr in der Versicherungspolice enthalten.
Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferdehalterin oder Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht bei der VGH ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes und Miettierhaltern im Sinne einer Eigentümergemeinschaft.
Beitrag pro Monat | ab 6,78 Euro* |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 oder 10 Mio. Euro |
Pferdehalter und Gastreiter sind automatisch versichert | |
Reitbeteiligung |
|
Fohlen und Jungtiere | |
Mietsachschäden an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen | bis zum 3. Lebensjahr |
Mietsachschäden an Pferdeanhänger | |
Mietsachschäden an Reitutensilien | |
Teilnahme an Turnieren und Rennen | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte |
* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungsbeginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit; Versicherungssumme 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Selbstbehalt: 250 Euro
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.